Krankenhausreform nicht Grundgesetz-konform

Karl Lauterbach will die Krankenhauslandschaft Deutschlands gründlich umkrempeln und dabei natürlich auch die Zahl der Kliniken reduzieren. Das darf er nicht, sagt ein Rechtsgutachten.

Das darf ich doch, sagt Karl Lauterbach, denn das Rechtsgutachten bezieht sich auf eine Reform, die längst nicht so weit gegangen ist, wie die jetzt vorgelegte.

»Die Diskussion ist inzwischen wesentlich weiter. Der übliche Gutachterstreit darf und wird das Krankenhaussterben nicht verlängern.«

(Er soll das Krankenhaussterben stattdessen also verkürzen, beschleunigen …)