Schnell und unbürokratisch

Nein, ich war nicht so naiv, dass ich glaubte, tatsächlich Mittel aus dem Härefallfonds zur Entlastung der Preissteigerungen beim Heizöl zu erhalten. Ich habe davon gelesen, aber nichts unternommen.

Dann schreibt mir mein Heizöl-Lieferant einen freundlichen Brief, in dem er mir mitteilt, er habe für mich schon einmal gerechnet, und nach dieser, seiner unverbindlichen Rechnung, stünden mir 232,00 Euro aus diesem Fonds zu.

Heute ist mir dieser Brief beim Durchflöhen des Haufens “Unerledigt” auf meinem Schreibtisch wieder in die Hände gefallen. Gründlich gelesen. Da stand (verkürzt):

Sie können einen Zuschuss erhalten, weil Sie im vergangenen Jahr mehr als eine Verdoppelung der Kosten im Vergleich zum Referenzpreis von 0,71 Euro/Liter zu tragen hatten.

Aha, dachte ich, so viel mehr habe ich also bezahlt? Und von dem Betrag, der über das Doppelte hinausgeht werden 80 Prozent erstattet. Vielleicht doch besser als nichts.

Also habe ich erst einmal die FAQs unter www.stmas-haertefallhilfe.Bayern angesehen, um herauszufinden, welche Daten denn für die Beantragung erforderlich seien. Das beginnt mit einem gültigen ELSTER-Zertifikat. Das habe ich im Zusammenhang mit der Gebäudebestandserhebung erhalten. Zugangsdaten habe ich wahrscheinlich gespeichert. Dann braucht es die Heizöl-Rechnung, auch gefunden, und – unerwartet – die Feuerstellenbescheinigung des Kaminkehrers. Auch gefunden.

Ein Blick auf die Rechnung sagt mir, dass ich für den Liter 1,30 Euro bezahlt habe, also weniger als das Doppelte des Referenzpreises – wieso soll es dann doch einen Zuschuss geben?

Aber da gibt es ja noch den Erstattungsrechner.

Liefermenge: 2000 L

Rechnungsbetrag: 3.130,30 Euro

Liefertermin: 05.12.2022

Liefertermin liegt außerhalb der zulässigen Zeitspanne vom 01.01.2022 bis 30.11.2022. Sie können dennoch eine Erstattung beantragen, wenn die Lieferung vor dem 1.12.2022 bestellt wurde.

Weil es nur der Rechner und nicht der Antrag war, habe ich grob geschätzt und eingetragen:

Bestelltermin: 05.09.2022

Berechnen!

Ihr Erstattungsbetrag beläuft sich auf 232,34 Euro.

Sie erhalten aber trotzdem nichts, weil dieser Betrag unter dem Mindestbetrag von 300 Euro liegt.

Da fühlt man sich dann doch ein bisschen vergesäßt.

Gut, dass ich mich nicht gleich bei ELSTER angemeldet habe. Dann hätte ich nämlich statt einer vermutlich drei Stunden benötigt, um herauszufinden, dass mein erstes Bauchgefühl vollkommen richtig war.