Erbärmlich – Polizei kapituliert vor Schleuser-Handys

Wer es wissen will, weiß es:

Dein Smartphone ist dein dir persönlich zugeordneter Spion, der deine gesamte Kommunikation, alle deine Kontakte, deine Fotos, deinen Terminkalender, deine Reiserouten, deine Online-Bestellungen, dein Surfverhalten und alle genutzten Apps und die dabei entstandenen Anwendungsdaten permanent kontrollliert, aufzeichnet und alle diese Informationen, ohne dass du daran etwas ändern könntest, unverzüglich dahin überträgt, wo mächtige KI-Anwendungen sich mit der Auswertung beschäftigen, um für deren Auftraggeber, das sind sowohl private, wie auch staatliche Stellen, ein Bild von dir zu zeichnen, das weit präziser und umfassender ist als deine eigenen Erinnerungen.

Nachdem auch das offizielle Deutschland vor ein paar Wochen damit begonnen hat, die Fachkräftelieferanten etwas kritischer zu betrachten und die Grenze zwischen den mit Orden und Auszeichnungen, sowie reichlichen Geldzuwendungen überschütteten Lebensrettern einerseits, und den abscheulich-kriminellen Schleusern andererseits, ein Stück weit zu verschieben, hat man entdeckt, dass tatsächlich tausende von Handys in den Dienststellen der Polizei herumliegen, die – von des gewerbmäßigen Schleusens Verdächtigen – nach dem Versuch der Feststellung der Personalien einbehalten wurden, während deren Besitzer mutmaßlich überwiegend mangels Fluchtgefahr, mangels dringenden Tatverdachts, sowie wegen Platzmangels in den Untersuchungshaftanstalten und Personalmangels in den Staatsanwaltschaften und Gerichten wieder auf freien Fuß gesetzt wurden.

“Die müsste man doch eigentlich auslesen können, diese Handys”, sagen sich nun nicht mehr nur besorgte Bürger eher rechtsnationalkonservativer Gesinnung, sondern jetzt auch die Polizeioberen in den Führungsetagen, ja sogar die Gewerkschaft der Polizei hat den Goldschatz der Handydaten entdeckt, stellt aber desillusioniert fest, dass die bereits angeführten Mangelzustände nun noch um den Mangel an geeigneter Technik und um den Mangel an geeignetem Personal ergänzt werden müssen, so dass tausende von Handys weiterhin und auf unabsehbare Zeit mit leeren Akkus in den Dienststellen herumliegen werden, ohne dass es gelänge, ihnen fahndungs- und beweissicherungsrelevante Inhalte entlocken zu können.

Irgendetwas stimmt da nicht.

Entweder sind die Schauermärchen vom Spion in der Hosentasche frei erfunden, um in der Bevölkerung eine panische Angst vor jeglichem regierungskritischem, eventuell strafrechtlich relevantem Fehlverhalten zu schüren, eine Angst, die sich bei näherem Hinsehen im Lichte der Problematik mit den Schleuser-Handys als vollkommen ungerechtfertigt herausstellt,

oder man hat sich in der Abwägung zwischen zwei Übeln

  • Zusammenbruch der Wirtschaft wegen Fachkräftemangels, und
  • Zusammenbruch der Kommunen und der öffentlichen Infrastruktur wegen Überforderung durch Ankommende und bereits Angekommene

noch einmal schweren Herzens zu Gunsten der Wirtschaft entschieden, weil das Geld ja erst einmal verdient werden muss, bevor es ausgegeben werden kann.

Statt sich also per Handy-Auswertung schlau zu machen, über Schleuser-Routen, Schleuser-Strategien, Schleuser-Kontakte, Schleuser-Finanzierung und Schleuser-Organisationen und Schleuser-Hintermänner, wird die Diskussion über die Art des Vorgehens der informationstechnologisch im Dunkeln tappenden Grenzsicherungskräfte noch einmal deutlich engagierter geführt, wobei das Patt zwischen den Befürwortern stationärer grenznaher Kontrollen und den Befürwortern mobiler, schleierfahndungsartiger Kontrollen im grenzfernen Hinterland, mangels eines kompetenten Schiedsrichters wohl noch auf Jahre hinaus nicht aufgelöst werden wird.

Den Vogel schießt dabei die Bundesinnenministerin ab, die sowohl grundsätzlich stationäre Kontrollen für sinnvoll erachtet, dennoch aber weiterhin mobilen Kontrollen den Vorzug gibt, weil:

An der Grenze ohnehin niemand zurückgewiesen werden könne, der halbwegs verständlich und auf Deutsch die Lautfolge “Asyl” von sich geben kann.

Ich komme mir bei dieser Argumentation – beachtlicher Irrtum im Beweggrund (BGB § 119 Absatz 1) vorbehalten – hochgradig verarscht vor.

Ist es denn möglich, einen Ankommenden zurückzuweisen, wenn er statt von stationären von mobilen Kontrolleuren zur nächsten Auffangstelle geleitet wird?

Ist es denn möglich, im Hinterland noch der Schleuser habhaft zu werden, deren bezahlter Job spätestens beim Grenzübertritt endet und eine Begleitung der Ankommenden bis zur Zieldestination in Deutschland nicht vorsieht?

Ist es denn überhaupt sinnvoll, zu kontrollieren, wenn eine Zurückweisung nie und nirgends möglich erscheint, nur weil die einschlägigen Gesetze (sicherer Drittstaat), vermutlich wegen Mangels an geeignetem, also gewillt-rechtsfolgsamem Personal in Ministerien und bei der Polizei, ebenso wenig Anwendung finden können, wie es gelingt, mangels Personal und Technik, tausende Handys Verdächtiger auszulesen?

Für alle der Grundrechenarten Mächtigen, ein kleiner Tipp:

Tausende Handys x 1 Schleuser x durchschnittlich 3 Schleusungen x durchschnittlich 10 Geschleuste
= ca. 100.000 Angekommene = ca. 300 Millionen Euro Schleusungs-Umsatz

Doch lassen Sie sich davon nicht erschrecken. Es wird gelingen, weil es gelingen muss, und weil nicht sein kann, was nicht sein darf:

Die EU wird sich bald auf Kontingente der gerechten Verteilung einigen. Schließlich arbeitet man schon lange genug intensiv und mit besten Vorsätzen an dieser Einigung, so dass es nur noch eine Frage von Wochen, wenn nicht gar nur von Jahrzehnten sein kann.

Ein Lichtblick diesbezüglich kommt vom Ergebnis der Wahlen in Polen. Sollte Tusk eine regierungsfähige Koaliton gegen die PiS schmieden können, wird er als erstes die Aufnahme von jährlich 150.000 Nordafrikanern zusagen. Ob er es allerdings schaffen wird, auch nur einen Bruchteil davon an der Weiterreise über die offenen Grenzen des Schengen-Raums nach Deutschland zu hindern, wird sich erst noch zeigen müssen.

Grenzkontrollen an EU-Binnengrenzen?

Das geht schließlich gar nicht.